Transparente Abgeordnete

Transparenz muss bedeuten, dass die Bürger*innen und die Öffentlichkeit nachvollziehen können müssen, wer Einfluss auf meine Arbeit haben könnte. Daher möchte ich meine Arbeit als Abgeordnete des Bayerischen Landtags so transparent wie möglich gestalten und alle meine Einkünfte und Gespräche mit Lobbyist*innen umfassend öffentlich machen.

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Bild: Stefan Brix

Meine Mittel als Landtagsabgeordnete

Als Abgeordnete erhalte ich eine monatliche Entschädigung bzw. Diät und habe verschiedene Pauschalen, die mir der Landtag für meine Arbeit zur Verfügung stellt.

Monatliche Entschädigung bzw. Diät

Meine monatliche Entschädigung bzw. Diät beträgt 9.786 Euro (ab 1. Juli 2024). Hiervon wird ein kleiner Anteil von 0,274% für den Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen abgezogen. Die Entschädigung bzw. Diät ist einkommensteuerpflichtig und ich zahle davon die Mandatsträger*innenabgaben an die SPD in Höhe von monatlich 440 Euro. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Zusätzlich bekomme ich als stellvertretende Fraktionsvorsitzende pro Monat eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 921,50 Euro.

Was passiert, wenn ich fehle?

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung. Dies gilt auch während des Mutterschutzes, den gibt es nämlich für Abgeordnete nicht.

Kostenpauschale

Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.227 Euro pro Monat. Damit zahle ich die Miete und die Ausstattung meines Wahlkreisbüros sowie Stromkosten, Telefon und Internet oder auch die Reinigungskosten, außerdem Kosten für Informationsveranstaltungen, Anzeigen- oder Werbungskosten, Zeitungsabonnement und ähnliches.

Technische Ausstattung

Für sogenannte “mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen” - also Computer, Laptops, Bildschirme, Handys usw. - steht mir ein Betrag von höchstens 15.000 Euro für die gesamte Legislatur von 5 Jahren als Sachmittelpauschale zur Verfügung. Dabei muss für alle IT-Beschaffungen ein Eigenanteil von 15% geleistet werden.

Mitarbeiter*innen

Für meine Mitarbeiter*innen steht mir momentan pro Jahr ein Erstattungshöchstbetrag von 148.324,68 Euro zur Verfügung, welches auf Antrag durch das Landtagsamt ausgezahlt wird. Meine Mitarbeiter*innen werden dabei etwa nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlicher Dienst) bezahlt. Daraus werden aber neben meinen festen Mitarbeiter*innen im Büro auch Praktika vergütet oder Dienst- und Werksverträge bezahlt.

Ich zahle meinen Mitarbeiter*innen am Ende des Jahres Weihnachtsgeld. Dies ist seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Freifahrkarten und Fahrbereitschaft

Zudem kann ich kostenlos den ÖPNV im Stadtgebiet München und alle deutschen Fernzüge innerhalb Bayerns (1. Klasse), sowie die Fahrbereitschaft des Landtags im Rahmen der vorhandenen Verfügbarkeit nutzen.

Absicherungen

Für Mitglieder des Bayerischen Landtags gibt es auch eine Altersentschädigung, sowie das Übergangsgeld im Fall des Ausscheidens aus dem Landtag. Außerdem zahle ich in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wie genau das alles funktioniert, seht ihr hier.

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Offenlegung von Nebeneinkünften

Ich habe während des Übergangs vom freiwilligen Ausscheiden aus dem Stadtrat Ende November 2023 und Eintritt in den Landtag Anfang November 2023 noch einen Monat Aufwandsentschädigungen meiner Aufsichtsratstätigkeit aus dem Abwasserverband Untere Wertach, AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen und AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH von rund 200 Euro und 1.600 Euro als Aufwandsentschädigung als Stadträtin erhalten.

Seitdem habe ich keine Nebeneinkünfte und Beteiligungen. Sollte sich dies ändern, werde ich diese hier veröffentlichen. Alle Abgeordneten sind an Verhaltensregeln gebunden, wenn sie Nebeneinkünfte haben.

Treffen mit Interessenvertreter*innen

Im Umfeld des Bayerischen Landtags organisieren sich die verschiedensten Interessenverbände, denn hier werden wichtige Entscheidungen für Bayern getroffen. Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Unternehmen fragen mich und mein Büro an. Sie wollen Gespräche vereinbaren oder laden mich zu ihren Veranstaltungen ein. Wenn ich eine Entscheidung treffen muss, finde ich es wichtig, unterschiedliche Interessen zu hören. Entscheidend ist für mich dabei aber, dass es transparent zugeht! Die Bürger*innen und die Öffentlichkeit müssen nachvollziehen können, wer Einfluss auf meine Arbeit haben könnte.

Ich lege deshalb gerne alle meine Lobby-Treffen offen.

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