Absicherungen

Für Mitglieder des Bayerischen Landtags gibt es auch eine Altersentschädigung, sowie das Übergangsgeld im Fall des Ausscheidens aus dem Landtag. Außerdem zahle ich in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wie genau das alles funktioniert, seht ihr hier.

Altersentschädigung

Wer 10 Jahre Mitglied im Bayerischen Landtag war, bekommt eine Altersentschädigung von 33,5% der monatlichen Entschädigung bzw. Diät und für jedes weitere Jahr 3,825% dazu. Dabei können maximal 10 weitere Jahre angerechnet werden, womit der Höchstsatz bei 71,75% liegt. Um dieses zu erreichen, müsste ich mindestens 20 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.

Was passiert bei weniger als 10 Jahren Mandat?

Für alle Mitglieder des Bayerischen Landtags, die keine nach obigem Muster errechnete Altersentschädigung erworben haben, also in der Regel nicht mindestens 10 Jahre Mitglied des Gremiums waren, gibt es die sogenannte “Versorgungsabfindung”. Dahinter verbirgt sich eine Abfindungszahlung für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag in Höhe des maximal geltenden Höchstbeitrags (+20%) zur allgemeinen Rentenversicherung. Diese “Versorgungsabfindung” wird jedoch nur auf Antrag gewährt.

Übergangsgeld

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät pro Monat. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der AOK. Dort zahle ich derzeit (Stand 01.01.2025) den Höchstbetrag von monatlich 1.151,57 Euro (KV: 953,12 €, PV: 198,45 €). Hierfür erhalte ich einen Zuschuss von 50% monatlich vom Landtagsamt – mit Ausnahme des Beitragszuschlags zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25%, der nicht zuschussfähig ist.