Pressemitteilung: „Bayerische Gelder für Investitionen in den kommunalen Hochbau fließen an die Stadt Augsburg“

Mai 18, 2026

Augsburg, 18.05.2026 – Gute Nachrichten aus dem Landtag kann die Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn ganz aktuell übermitteln. Für Hochbaumaßnahmen wird die Stadt Augsburg bereits dringend erwartete Zuweisungen des Freistaats Bayern erhalten.

Die Mittel nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) sind im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorgesehen für den Bau von öffentlichen Schulen, schulisch notwendigen Sportanlagen, kommunalen Theatern und Konzertsälen sowie Kindertageseinrichtungen in Städten und Gemeinden.

Im Einzelnen wird es, so Rasehorn, in 2026 folgende staatliche Fördergelder für die Stadt Augsburg geben:

Posten Betrag
Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung CREDOLINO 997.000
Baukostenzuschuss zum Neubau der Kindertageseinrichtung St. Johannes in Oberhausen, Maschenbauerstraße 1.400.000
Baukostenzuschuss zum Neubau der Kindertageseinrichtung, Haunstetter Straße 1.500.000
Umbau der Franz-Schubert-Schule, Außenstelle der Ulrichschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Augsburg 138.000
Umbau der Friedrich-Ebert-Mittelschule 188.000
Ersatzneubau der Johann-Strauß-Grundschule mit Freisportanlagen und Kindertageseinrichtung 3.168.000
Erweiterung der Kindertageseinrichtung, Schäfflerbachstraße 96.000
Generalsanierung der Staatlichen Fach- und Berufsoberschule sowie der Reischlesche Wirtschaftsschule 4.000.000
Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Grundschule Johann-Strauß 330.000
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Kurt-Schumacher-Straße 386.000
Neubau einer Kindertageseinrichtung, Lützowstraße 384.000
Neukonzeption des Staatstheaters Augsburg; Bauabschnitt 1: Generalsanierung des Großen-Hauses 3.092.000
Sanierung der St.-Anna-Grundschule 1.250.000
Umbau, Sanierung und Erweiterung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums 1.642.000

 

Insgesamt stehen in Bayern in diesem Jahr fast 1,4 Milliarden Euro nach Art. 10 BayFAG für Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände bereit. Einerseits bleibt das Fördervolumen des Freistaates mit fast 1,1 Milliarden im Vergleich mit dem Vorjahr konstant. Hinzu kommen jedoch 300 Millionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes, an dem die SPD im Bund maßgeblich beteiligt war.

Darüber hinaus haben die Kommunalfinanzen jedoch strukturelle Defizite und es gibt daher einen weitaus größeren kommunalen Investitionsbedarf im Freistaat.

„Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb dauerhaft eine Erhöhung des Anteils aus der Steuerquote für die Kommunen von derzeit 13,3 auf 15 Prozent – in 2026 stünden den Kommunen dadurch rund 850 Millionen mehr zur Verfügung. Zudem braucht es eine echte Investitionswende: weniger Bürokratie, deutlich vereinfachte Förderprogramme und höhere Zuschussquoten für strukturschwache Regionen. Zuweisungen sollten direkt und zweckgebunden an die Kommunen ausgeschüttet werden. Denn Investitionen sind erforderlich bei Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Wohnungsbau, kulturellen Einrichtungen, ÖPNV, Straßen, Schwimmbädern, Sportstätten und Wasserversorgung.“

Abschließend betont die Abgeordnete Rasehorn die gesamtwirtschaftliche Bedeutung kommunaler Investitionen. Sie dienen der Daseinsvorsorge und damit direkt den Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus profitieren Mittelstand und Handwerk und somit unmittelbar die heimische Wirtschaft. Im Freistaat insgesamt werden dadurch Wachstum und Beschäftigungen deutlich gestärkt, schließlich sind die Kommunen der mit Abstand größte öffentliche Investor.

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