Pressemitteilung: Rasehorn fordert Kurswechsel: Sondervermögen muss bei den Kommunen ankommen

Augsburg 23.03.26 – Haushaltslage in Schwaben: „Belastungsgrenze der Kommunen ist erreicht“
Anlässlich der angespannten Haushaltslage des Bezirks Schwaben und der Erhöhung der Bezirksumlage äußert sich die schwäbische Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn deutlich.
„Die notwendige Erhöhung der Bezirksumlage zeigt deutlich, wie ernst die Lage für unsere Kommunen inzwischen ist. Wenn ein CSU-Landrat wie Martin Sailer bereits selbst indirekt zu einem Behördenstreik aufruft, dann ist klar: Die Belastungsgrenze ist erreicht.“
CSU hat den Draht zur kommunalen Ebene verloren
Auch die politische Bewertung dieser Entwicklung fällt aus Sicht Rasehorns eindeutig aus: „Diese Entwicklung offenbart ein grundlegendes Problem: Die CSU hat ihr Ohr nicht mehr an der Kommunalpolitik. Zwar wird auf Plakaten und bei Reden im Bierzelt weiterhin ein enger Draht nach München beschworen – doch dieser Draht scheint längst durchgeschnitten zu sein.“
Vor diesem Hintergrund verweist Rasehorn auch auf die jüngsten kommunalen Wahlergebnisse.
„Dass viele CSU-Landrats- und Bürgermeisterkandidat*innen in den gestrigen Stichwahlen verloren haben, ist kein Zufall. Die Bürgerinnen und Bürger haben sehr genau erkannt, dass ihre Anliegen vor Ort nicht mehr ausreichend vertreten werden – und entsprechend gehandelt.“
Sondervermögen muss direkt bei Kommunen ankommen
Im Zentrum der aktuellen Debatte steht aus Sicht der Abgeordneten zudem die Frage der finanziellen Ausstattung der Kommunen.
„Das 500-Milliarden-Sondervermögen war ganz bewusst für Investitionen in die Kommunen gedacht. Umso wichtiger ist es jetzt, dass diese Mittel auch tatsächlich dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden.“
In diesem Zusammenhang unterstützt Rasehorn ausdrücklich eine entsprechende Forderung aus der kommunalen Ebene: „Ich unterstreiche ausdrücklich die Forderung von Mirjam Steiner (SPD): Mehr Geld aus dem Sondervermögen muss direkt und unbürokratisch an unsere bayerischen Kommunen fließen.“
Freistaat darf Verantwortung nicht weiterreichen
Abschließend richtet Rasehorn den Blick auf die Verantwortung des Freistaats Bayern.
„Es ist zu einfach, reflexartig auf Berlin zu schimpfen. Die Verantwortung des Freistaats endet nicht beim Entgegennehmen von Bundesmitteln – sie beginnt dort erst. Diese Gelder müssen konsequent und fair an die Kommunen weitergereicht werden. Die aktuelle Lage in Schwaben ist ein Weckruf. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln statt politischer Schönfärberei.“
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