Pressemitteilung: SPD begrüßt Gerichts-Entscheidung: Demokratie verteidigen heißt – die AfD konsequent beobachten

München, 17.06.20206 – Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei weiterhin beobachten. Damit bestätigt das Münchner Verwaltungsgericht die SPD-Einschätzung der AfD als verfassungsfeindliche Partei. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Anna Rasehorn, Sprecherin im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
„Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Weckruf für den Bestand unserer Demokratie. Die AfD in Bayern steht klar in der Tradition des offiziell aufgelösten rechten ‚Flügels‘ rund um Björn Höcke. Auch die engen Verbindungen der Partei zur Identitären Bewegung (IB) und damit zum Konzept der Remigration zeigen klar, in welche menschenrechtsverachtende Richtung die Partei in Bayern strebt. Der Auftritt Martin Sellners in einem Münchner AfD-Büro und die Teilnahme von Mitgliedern der IB an einem Sommerfest der AfD in Senden stehen exemplarisch für die engen Verbindungen zwischen Partei und rechtsextremer Bewegung. Jetzt ist klar: Das Prüfverfahren hat Aussicht auf Erfolg und muss jetzt eingeleitet werden. Die wehrhafte Demokratie hat die Pflicht, ihre Instrumente zu nutzen.“
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