Pressemitteilung: 21,1 Millionen Euro für Neubau der Flussmeisterstelle Günzburg

Oktober 15, 2026

Augsburg, 14. Oktober 2026 – Der Neubau der Flussmeisterstelle Günzburg nimmt weiter Gestalt an. Für das Bauvorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von rund 21,1 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat heute die Gesamtkosten genehmigt und den bisherigen Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt. Mit dem Neubau sollen die bisherigen, größtenteils sanierungsbedürftigen Gebäude ersetzt und die Voraussetzungen für einen modernen und leistungsfähigen Hochwasserschutz geschaffen werden.

„Das Hochwasser 2024 hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Dafür brauchen wir nicht nur technische Anlagen, sondern auch gut ausgestattete Einsatzkräfte vor Ort. Die geplanten 21,1 Millionen Euro sind deshalb eine wichtige Investition in die Sicherheit der Menschen in unserer Region“, erklärt die schwäbische Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn.

Moderne Infrastruktur für den Hochwasserschutz

Die Flussmeisterstelle Günzburg ist für die Unterhaltung staatlicher Gewässer und Hochwasserschutzanlagen in den Landkreisen Günzburg, Neu-Ulm und Teilen des Landkreises Dillingen zuständig. Durch zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau und der Mindel steigen die Anforderungen an Personal und Infrastruktur weiter.

Der geplante Neubau umfasst moderne Büro- und Sozialräume, Werkstätten sowie ausreichend Lagerflächen für Fahrzeuge und Hochwasserschutzausrüstung. Das Gebäude soll zudem hochwasserangepasst errichtet und mit einer Notstromversorgung ausgestattet werden, um auch bei Extremhochwasser einsatzfähig zu bleiben.

„Entscheidend ist jetzt, dass aus den Planungen möglichst schnell Realität wird. Beim Hochwasserschutz dürfen wir keine Zeit verlieren. Und weil Hochwasser nicht an Gemeindegrenzen haltmacht, fordern wir als SPD-Landtagsfraktion, dass die Kommunen entlang eines Flusses ihren Hochwasserschutz gemeinsam und verbindlich planen und dass der Freistaat künftig 90 Prozent der Kosten für Schutzmaßnahmen an staatlichen Gewässern übernimmt“, betont die Abgeordnete abschließend.

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